AGB

MIETBEDINGUNGEN

1. Beginn und Ende der Mietzeit

Grundsätzlich sind Angebote des Vermieters freibleibend. Zwischenvermietungen oder Verkauf der zur Vermietung angebotenen Geräte behalten wir uns in jedem Fall vor.

Die Mietzeit beginnt mit dem Tage, an dem die Geräte mit allen zu ihrer Inbetriebnahme erforderlichen Teilen verladen sind oder bei Selbstabholung mit dem für die Übernahme vereinbarten Zeitpunkt. Bei verzögerter Abnahme gilt der Tag der Bereitstellung.

Die Mietzeit endet an dem Tage, an dem die Geräte mit allen zu ihrer Inbetriebnahme erforderlichen Teilen zurückgegeben werden.

Zeiten, die für die Wartung, Pflege und etwa notwendige Reparaturen aufgewandt werden müssen, gehören zur Mietzeit mit Ausnahme von Reparaturen die durch natürlichen Verschleiß notwendig geworden sind. Diese Ausfallzeiten müssen vom Mieter belegt werden.

 

2. Transportkosten und Versand

Die vom Vermieter ausgelegten Fracht- und Fuhrkosten werden dem Mieter in effektiver Höhe in Rechnung gestellt. Erste Stunde wird voll berechnet und dann alle halbe Stunde. Abrechnung erfolgt ab Lager der Firma Bultgen und zurück ins Lager der Firma Bultgen.

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Mieters, auch haftet der Mieter für eine ordnungsgemäße Rücklieferung der Geräte zum Lagerplatz des Vermieters außer bei Lieferung „Frei Haus“.

 

3. Mietpreis

Alle Preise sind OHNE gesetzlicher MwSt. von 17% angegeben.

Es gelten die mit dem Vermieter vereinbarten Mietpreise. Für Schmier- und Treibstoff hat der Mieter zu sorgen.

Die Tages-Mietsätze gelten unter der Voraussetzung, dass die normale Schichtzeit 8 Stunden pro Tag beträgt. Werden mehr als 8 Stunden am Tag überschritten so erfolgt pro zusätzlicher Stunde die Berechnung von einem Zehntel des Tages-Mietsatzes (bis die 10. Stunde mit eingeschlossen), dann beginnt der zweite Tages-Mietsatzes. Die volle Tagesmiete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit (8 Stunden) nicht voll ausgenutzt wird.

 

4. Zahlung

Die Zahlung hat grundsätzlich sofort nach Rückgabe des geliehenes Gerätes in bar oder per Überweisung nach Erhalt der Rechnung rein netto ohne Abzüge zu erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe bis zu 8 % zu berechnen plus Bearbeitungsgebühren.  Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen. Zahlungen an Vertreter des Vermieters dürfen nur gegen besondere schriftliche Vollmacht geleistet werden.

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum und kann durch uns zurückverlangt werden und gegebenenfalls wieder ausgebaut werden.

 

5. Pflichten des Mieters

Private Personen die eine dieselbetriebene Maschine mieten dürfen nur weissen Tankstellen-Diesel beim Befüllen der Maschine verwenden.

Firmen die KEINE LUGIN nummer bestizen und die eine dieselbetriebene Maschine mieten dürfen nur weissen Tankstellen-Diesel beim Befüllen der Maschine verwenden.

Für Schmier- und Treibstoff hat der Mieter zu sorgen.

Der Mieter bestätigt, dass er die im Mietvertrag angegebenen Geräte in ordnungsgemäßem und betriebsbereitem Zustand übernommen hat. Er verpflichtet sich, die gemieteten Geräte vor Über-Anspruchung in jeder Weise zu schützen und für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege der Geräte Sorge zu tragen; vor allem sind alle Ölstände und Wasserstände täglich vor Inbetriebnahme zu kontrollieren und in der vorgeschriebenen Höhe zu halten. Bei Winterbetrieb von wassergekühlten Mietgeräten ist in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März des nächsten Jahres – ist der Mieter verpflichtet, ständig die Frostsicherheit des Kühlwassers bis zu Temperaturen von -30 °C zu kontrollieren. Für eintretende Frostschäden an dem Wasserkühlsystem ist der Mieter an den Vermieter schadenersatzpflichtig.

Über die Gestellung von Service-Personal durch den Vermieter sind besondere Abmachungen zu treffen. Hierdurch werden alle anderen Bestimmungen des Mietvertrages nicht berührt.

Die Gestellung von Service-Personal durch den Vermieter entbindet den Mieter nicht von seiner Unterhaltspflicht.

Der Mieter hat Beschlagnahme, Pfändungen, Beschädigungen und dergleichen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Geräte weiterzuvermieten oder ins Ausland zu schaffen.

Der Mieter verpflichtet sich, nach Beendigung der Mietzeit die Geräte in gesäubertem und einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Die ordnungsgemäße Rücklieferung der Geräte gilt als vom Vermieter anerkannt wenn nicht spätestens 14 Arbeitstage nach dem Eintreffen am Lager des Vermieters eine schriftliche Mängelanzeige unter genauer Bekanntgabe der festgestellten Mängel an den Mieter abgesandt ist.

 

6. Rechte des Vermieters

Der Vermieter ist zu jedem Zeitpunkt ohne Angaben von Gründen mit dreitägiger Kündigungsfrist berechtigt, die vermieteten Geräte wieder in Besitz zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport werden in diesem Falle ausnahmsweise vom Vermieter getragen.

Die Geräte müssen jederzeit durch den Vermieter besichtigt werden können. Bei Feststellung einer nicht ordnungsgemäßen Wartung oder Über-Anspruchung oder Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung des Mieters, kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und das Gerät auf Kosten des Mieters abholen lassen.

Ferner kann der Vermieter vom Mieter bei Verletzung aller im Absatz V angegebenen Verpflichtungen Schadenersatz fordern. In Zweifelsfällen ist das Gutachten eines Sachverständigen maßgebend.

Der Mieter ist verpflichtet, vor Beginn von Bagger- und Laderarbeiten sich zu überzeugen, dass bei diesen Arbeiten keine Kabel, Leitung oder Ähnliches beschädigt werden können. Alle Schäden die der Mieter an oder mit den Geräten verursacht, sind vom Mieter selbst zu tragen. Der Vermieter haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die der Mieter verursacht.

Reparaturen die durch verursachte Schäden des Mieters entstehen werden dem Mieter in Rechnung gestellt und sind binnen 7 Tagen zu begleichen.

Bei Nicht-Bezahlen von Deponierechnungen behalten wir uns das Recht vor dem Kunden das Material (Bauaushub, Bauschutt) in gleichen Menge und in gleicher Abfallart zurück zu bringen und auf seinem Grundstück abzuladen.

Die Festlegung der Preisangebote beruht auf den folgenden Annahmen:

Die Arbeiten müssen zu dem bestellten Zeitpunkt ausgeführt werden. Falls der Beginn der Arbeiten vom Kunden verschoben wird, werden die Preise automatisch an die neuen Marktpreise angepasst (siehe §2.3) . Im Falle einer starken Änderung des Zeitplans kann das Unternehmen gegebenenfalls auch ein neues Angebot erstellen oder den Vertrag vollständig auflösen.

 

7. Winterdienst

Die Fima Bultgen übernimmt keine Verantwortung bei Schäden an Personen, Pflanzen, Pflaster oder etwaige andere Schäden die in Folge der Räumung passieren könnten.

Wiederum ist der Hausbewohner selbst für seinen Bürgersteig, Hauseingang, Garageneinfahrt haftbar im Fall eines Unfalls mit Personen, selbst nachdem die Firma Bultgen die Arbeit erledigt hat.

Wenn die Entsorgung vom Räumschnee nicht binnen 5 Meter von der zu räumenden Stelle möglich ist dann fallen Extrakosten an.

Der Eigentümer erlaubt der Firma Bultgen die Schneemassen auf seinem Grundstück zu entsorgen.

Alle preise sind inkl. MwSt. angegeben. Die Abrechnung ist täglich/wöchentlich/monatlich möglich.

Alle angegebene Räumpreise gelten für nur 1. laufenden Meter bei Bürgersteigen und 1. m² bei Garagen und Eingangswegen und sind zu multiplizieren mit der zu räumenden Fläche.

Die Mindesträumbreite von Bürgersteigen liegt bei 80 cm sofern die Breite des Bürgersteigs dies erlaubt. Wenn nicht anders vereinbart erfolgt die Räumung ab einer Schneehöhe vom +- 2 cm. Die Räumungen erfolgen max. 2 x täglich zwischen 6.00 und 20.00 Uhr. Extra-Räumung sowie der Abtransport von Schnee ist nach telefonischer Absprache möglich. An Sonn- und Feiertagen fällt ein Zuschlag in Höhe von 100 % an.

Der Winterdienst zwischen dem 24.12.201? nach 14.00 Uhr und dem 25.12.201? vor 14.00 Uhr ist möglich mit einem Zuschlag von 200 %.

Der Winterdienst zwischen dem 31.12.201? nach 14.00 Uhr und dem 01.01.201? vor 14.00 Uhr ist möglich mit einem Zuschlag von 200 %.

 

VIII. ÜBERSICHT ABFALLARTEN

Bauschutt

Unter Bauschutt versteht man ausschließlich mineralische Stoffe. Dazu gehören:
Mauerwerk, Ziegelsteine, Dachziegel, Beton und Stahlbeton ohne überstehende Bewehrung, Fliesen, Keramik, Mörtel, Putzreste, Waschbecken und Toiletten ohne Metallteile.
Erdaushub

Unter Erdaushub fallen folgende nicht kontaminierte Stoffe:
Erde und Mutterboden, Lehm, Natursteine Sand, Kies.

Folgende Stoffe gehören nicht zum Bauschutt / Erdaushub:

Gips, Rigipsplatten, Wurzelwerk, Hecken, Baumschnitt, Gasbetonsteine (Ytong), Foamglas, Holzabfälle, Isolier- und Dämmstoffe, Kunststoffe, Kabelreste, Styropor, Styrodur, Glasschaumschotter,Tapetenreste, Holzfaserplatten, Munition, Teerpappe, Verpackungsmaterialien, Kaffeebecher, Zigarettenschachteln usw.
Baumschnitt

Hecken ohne Wurzelwerk und Baumschnitt ohne Wurzelwerk
Wurzelwerk

Wurzelwerk ohne übermäßigen Anteil von Boden, ohne Hecken, ohne Baumschnitt
Baustellenmischabfälle

Alle nicht unter Bauschutt fallenden, verwertbaren und auch nicht verwertbaren Stoffe aus Bautätigkeiten, außer biologisch abbaubaren Abfällen, werden unter der Abfallart „gemischte Baustellenabfälle“ eingeordnet. Altholz (behandelt – unbehandelt), Paletten, Holzkisten, Holzbalken, Schnittresten, Parkett, Fußbodenbretter, Vertäfelungen, Schalbretter, Fensterrahmen, Schnittresten. Künstliche Mineralfasern – KMF.
Isoliermaterialien

Styropor, Styrodur, Glaswolle und Steinwolle, Foamglas-Isolierung, Glasschaumschotter usw. muss sortenrein in PE-Säcken verpackt sein.
Alle diese Geräte müssen separat entsorgt werden:

Elektro-Geräte, E-Schrott, Altreifen, PC-Monitore, TV-Geräte, Elektrogeräte aller Art, Kühlschränke, Spülmaschinen, Herde, Waschmaschinen, Trockner (sog. „Weiße Ware“) Leuchtstoffröhren…
Sondermüll

Sondermüll sind beispielsweise asbesthaltige Eternitplatten, Fassaden- und Dachplatten, Rohre, Blumenkästen, Brandschutzplatten, aber auch Farben, Bahnschwellen, Altreifen usw.
Asbesthaltige Produkte müssen in dazu vorgesehenen Big Bags gepackt werden mit der Aufschrift AAA.
Nicht aufgelistete Abfallart

Für hier alle nicht aufgelistete Abfallarten ist ein „Untermischen“ im Container mit anderen Stoffen nicht erlaubt. Falls das unerlaubte Untermischen jeglicher Abfallarten nicht eingehalten wird, werden die Sortierungskosten (Personal und Deponie) dem Kunde in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht vor bei einem Mischcontainer dem Kunde seinen Abfall wieder auf seine Baustelle zurück zubringen und zu Kippen.
Bei Zweifel Tel: +352 661 321 155